Johann-Heinrich-von Thünen-Schule
Klenzer Weg 6
17168 Jördenstorf
Tel.: 039977 30224
Fax: 039977 30314
E-Mail: rs-joerdenstorf@t-online.de
350 SchülerInnen
30 LehrerInnen
19 Klassen
Hausordnung der Johann-Heinrich-von Thünen-Schule Jördenstorf
Schule ist nicht nur Lernort, sondern auch Lebensraum. Als Schule nehmen wir unseren Bildungs- und Erziehungsauftrag ernst. In diesem Bewusstsein und in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen pädagogischem Personal, Elternvertretern, Schülerschaft und den Angestellten der Schule möchten wir eine erfolgreiche Unterrichts- und Erziehungsarbeit erreichen.
Notwendige Grundlage dafür ist das Akzeptieren der sozialen, organisatorischen und gesetzlichen Regeln, unserer Hausordnung. Darin enthalten sind unter anderem allgemeine Handlungs- und Verfahrensgrundsätze, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sowie Handreichungen zur Kleiderordnung. Ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Hausordnung ist das Schutzkonzept, das die Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beinhaltet.
Leitsätze des Zusammenlebens
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Wir begegnen uns mit Respekt und nehmen Rücksicht aufeinander.
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Wir pflegen einen freundlichen und höflichen Umgangston, dazu gehört insbesondere das Grüßen.
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Wir erkennen die Leistungen anderer an und achten deren Meinung.
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Wir nehmen pünktlich und zuverlässig die uns gestellten Aufgaben wahr.
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Wir üben Kritik sachlich und konstruktiv.
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Wir dulden keine Gewalt, weder verbal noch körperlich.
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Wir zeigen Verantwortung beim Erhalt der Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände.
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Wir sind uns bewusst, dass wir mit unserem Verhalten in der Öffentlichkeit unsere Schule repräsentieren.
Hausordnung
1. Unterrichtszeiten
2. Alle sind verpflichtet, pünktlich, mit den notwendigen Unterrichtsmitteln und gut vorbereitet zum Unterricht zu erscheinen. Das Vorklingeln signalisiert die unmittelbare Vorbereitungszeit auf die nächste Unterrichtsstunde.
3. Mit angemessener Kleidung zeigen unsere Schüler und Schülerinnen, dass sie die Schule als Ort des Lernens ernst nehmen. Wir verbieten Kleidung und Gegenstände, die geeignet sind den Unterricht zu beeinträchtigen oder den Schulfrieden zu gefährden. (Anlage 1 Kleiderordnung)
4. In den Hofpausen verlassen alle Schüler und Schülerinnen das Schulgebäude und halten sich auf dem ausgewiesenen Pausengelände auf. Bei schlechtem Wetter erfolgt eine Durchsage. Dann gehen alle in die Räume des nachfolgenden Unterrichts.
5. Schüler und Schülerinnen, die mit der Aufsicht betraut wurden, nehmen ihre Aufgaben verantwortungsvoll wahr. Sie sind zur Durchsetzung der Hausordnung weisungsberechtigt.
Außerdem weisungsberechtigt sind:
I. Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterin
II. Sekretär und Sekretärin
III. Hausmeister und Hausmeisterin
IV. Reinigungs- und Küchenpersonal
6. Während der Schulzeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden, eine Ausnahme bildet die Pause zwischen der 6. und 7. Stunde. Dazu muss die Einwilligung der Sorgeberechtigten in schriftlicher Form vorliegen.
7. Zum Essen bieten die Pausen genügend Zeit, daher ist es während des Unterrichts untersagt. Das Trinken während des Unterrichts sollte auf ein notwendiges Maß reduziert bleiben.
8. Das Betreten der Sporthalle ist nur in Begleitung einer Aufsichtsperson erlaubt.
9. Im Unterricht müssen alle elektronischen Endgeräte, inklusive Smartwatches, ausgeschaltet und in der vorgesehenen Handybox platziert sein. Ausnahmen werden durch die Lehrkraft erteilt.
Die Nutzung der Geräte bleibt auf die Hofpausen reduziert.
10. Die Nutzung elektronischer Endgeräte bei Leistungskontrollen wird
als Täuschungsversuch angesehen und mit der Note 6 bewertet.
11. Zur Vermeidung von Unfällen werden Jacken an den entsprechenden Garderobenhaken aufgehängt.
12. Für persönliche Wertgegenstände wie z.B. Fahrräder, Mopeds, Handys, Geld oder Sportzeug übernimmt die Schule keine Haftung.
13. Das Filmen und Fotografieren von Personen oder Aufzeichnen von Unterricht ist nach §201 StGB verboten.
14. Der Aushang und die Verteilung von Informations- und Druckerzeugnissen auf dem Schulgelände bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Das Mitbringen, Verbreiten und Präsentieren gewaltverherrlichender, jugendgefährdender, pornographischer, rechtsextremer, rassistischer oder anderer menschenverachtender Medien ist verboten.
15. Die Einrichtungen der Schule und die überlassenen Unterrichtmaterialien sind pfleglich zu behandeln. Bei Verschmutzungen oder Beschädigungen müssen Reinigungsarbeiten oder Ersatz geleistet werden.
16. Zur Stärkung der Eigenverantwortung übernimmt jede Klasse auf dem Schulgelände ein Areal zur Pflege und sorgt auf diesem wöchentlich für Sauberkeit und Ordnung.
17. Auf dem gesamten Schulgelände, und auch bei schulischen Veranstaltungen an anderen Orten, gilt ein absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot. Dies beinhaltet sowohl den Besitz als auch den Konsum jeglicher Rauschmittel vor, während und nach dem Unterricht. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden der Polizei gemeldet und zur Anzeige gebracht.
IIn begründeten Fällen ist eine Taschenkontrolle zulässig. (unter Anwesenheit von 2 Lehrkräften und dem betreffenden Schüler)
Beim Fund von Drogen, Alkohol oder ähnlichen Substanzen werden zunächst die Polizei sowie die Erziehungsberechtigten informiert. Die Aufbewahrungsfrist in der Schule beträgt 3 Werktage, nach Ablauf werden die Rauschmittel ohne Kostenerstattung und ohne Gegenleistung fachgerecht entsorgt.
18. Es ist verboten, Gegenstände bei sich zu führen, die geeignet sind, einem anderem Verletzungen zuzufügen. Dies beinhaltet u.a. waffenähnliche Objekte wie Feuerzeuge, Messer oder Feuerwerkskörper.
In begründeten Fällen ist eine Taschenkontrolle zulässig. (unter Anwesenheit von 2 Lehrkräften und dem betreffenden Schüler)
19. Das Verhalten im Essenraum wird durch die Kantinenordnung geregelt. (Anlage 2 Kantinenordnung)
20. Diese Hausordnung wird ergänzt durch die Belehrungen seitens der Fach- und Klassenlehrer bzw. Fach- und Klassenlehrerinnen.
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Bei Verstößen gegen die Hausordnung, Sachbeschädigungen oder Fehlverhalten werden angemessene Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach schuleigenem Maßnahmenkatalog auf Grundlage des Schulgesetzes §60 bzw. §60a eingeleitet.
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Bei wiederholter Verletzung des Rauchverbots werden Schüler und Schülerinnen zu Reinigungsarbeiten verpflichtet. Zuvor erfolgt eine Information an die Erziehungsberechtigten.
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Schüler und Schülerinnen, die mit ihrem Verhalten wiederholt gegen die von uns aufgestellten Regeln verstoßen, können zum Abschreiben der Hausordnung oder Auszügen aus dieser aufgefordert werden.
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Bei Verstößen gegen die Handynutzung erfolgen folgende Maßnahmen:
- Ausschalten des Gerätes vor den Augen der Lehrkraft
- Eintrag des Vorfalls ins Klassenbuch
- Beim ersten Verstoß - Einziehung des Gerätes durch die Lehrkraft bis zum Unterrichtsschluss um 13.15 Uhr.
- Beim zweiten Verstoß erfolgt zusätzlich eine Information an die Eltern.
- Beim dritten Verstoß erfolgt eine Herausgabe des Gerätes nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
- Beim vierten Verstoß wird das Gerät ausschließlich den Erziehungsberechtigten persönlich ausgehändigt.
Allgemeine Verfahrensgrundsätze
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Nachschreiben von Arbeiten: Das Nachschreiben von Klassenarbeiten oder anderen schriftlichen Kontrollen ist verpflichtend. Das Nachschreiben findet montags in der 7. und 8. Stunde statt. Ausnahmen sind:
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Arbeiten, die auf Grund von Krankheit versäumt wurden, können auch nach vorheriger Vereinbarung in der 6.Stunde nachgeschrieben werden.
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Arbeiten oder Unterrichtsleistungen, die auf Grund von Verweigerung oder Unterrichtsstörung versäumt wurden, sind verpflichtend in der 7. und 8. Stunden nachzuholen.
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Schulversäumnisse: Können Schüler oder Schülerinnen wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener Gründe nicht zum Unterricht erscheinen, hat eine Abmeldung bis 8.00 Uhr zu erfolgen. Erkrankt ein Schüler oder eine Schülerin während der Unterrichtszeit meldet er/ sie sich beim unterrichtenden Lehrer. Erst nach Verständigung eines Erziehungsberechtigten kann das Kind entweder nach Hause entlassen werden oder wird von diesen abgeholt. Bei Rückkehr in die Schule, erfolgt eine schriftliche Erklärung über die Dauer und den Grund des Fernbleibens.
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Sportbefreiungen: Schüler und Schülerinnen können aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise vom Sportunterricht befreit werden. Die Entscheidung bis zu vier Wochen trifft die Sportlehrkraft auf Bitten der Eltern oder aufgrund eines ärztlichen Attestes. Befreite Schüler und Schülerinnen sind grundsätzlich zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet und können zu organisatorischen Aufgaben, Hilfsdiensten oder Schiedsrichterfunktionen herangezogen werden. Bei chronischen Erkrankungen entscheidet der Amtsarzt über die Teilnahme am Sportunterricht.
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Beurlaubung: Beurlaubungen werden rechtzeitig schriftlich mit Angabe von Gründen beantragt. Bis zu drei Tagen kann die Klassenleitung beurlauben, der Schulleiter bis zu vier Wochen. Versäumte Unterrichtsinhalte müssen selbstständig nachgeholt werden.
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Leistungskontrollen, die durch eigenes Verschulden nicht erbracht wurden, werden mit der Note 6 bewertet.
Beschlossen durch die Schulkonferenz am 05.11.2024
Anlage 1 Kleiderordnung
Die Johann-Heinrich-von Thünen-Schule ist ein öffentlicher Ort des Lehrens und Lernens. Neben der Förderung verschiedener Kompetenzen liegt es uns besonders am Herzen, unsere Schüler und Schülerinnen auf das Leben nach der Schule vorzubereiten. In der Öffentlichkeit und damit in der Gesellschaft gehört es zur Grundkompetenz eines Jeden, sich Anlässen, Räumlichkeiten und Situationen entsprechend zu kleiden. In diesem Zusammenhang soll festgelegt werden, was Schule unter „angemessener Kleidung“ versteht. Dies ist weiterhin ein Grundkriterium dafür, dass sich alle Lehrenden und Lernenden auf die Unterrichtsinhalte konzentrieren und Ablenkungen so vermieden werden können. Mit angemessener Kleidung zeigen die Lehrer und Lehrerinnen sowie Schüler und Schülerinnen, dass sie den Lernort Schule ernst nehmen und so wertschätzend auch durch das äußere Erscheinungsbild die Gemeinschaft in der Schule wahrnehmen. Wichtig ist uns als Schule, dass diese Festsetzung der Kleiderordnung nicht bedeutet, dass der Spaß an Mode aufgegeben werden soll.
Bei beiden Geschlechtern unerwünscht sind:
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Shirts mit Aufschriften, die politische Einstellungen, Beleidigungen, Diskriminierungen, Gewalt verherrlichende Inhalte umfassen
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transparente, bauch*- und rückenfreie Mode (*Oberteil muss mit Hosenbund abschließen)
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Kopfbedeckungen im Unterricht (ausgeschlossen sind Kopfbedeckungen, die aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen getragen werden)
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Sonnenbrillen im Unterricht (auch nicht auf dem Kopf)
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Kleidung, die Blick auf Unterwäsche zulässt
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Jogginghosen
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ungepflegte Kleidung
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tiefe Ausschnitte, tief ausgeschnittene Muskelshirts
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zu kurze Röcke, Kleider, Shorts
Diese Kleiderordnung gilt ebenfalls für die Bekleidung im Sportunterricht, sowie für Projekt- und Wandertage.
Anlage 2 Kantinenordnung
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Jacken bleiben draußen! (Garderobenhaken vor dem Essenraum nutzen)
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Schultaschen und Sportbeutel werden ordentlich vor der Kantine abgestellt (freie Durchgänge beachten)
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Beim Hineingehen, Herausgehen oder im Raum wird nicht gerannt, gedrängelt oder geschubst
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Beim Anstehen zum Essen Abholen darf sich niemand vordrängeln
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Im Raum halten sich nur Schüler und Schülerinnen auf, die ihr Mittag/ Pausenbrot essen (die Kantine ist kein Aufenthaltsraum!)
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Niemand schreit, sondern spricht in normaler Lautstärke und höflich mit anderen
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Beim Essen haben Bücher/ Smartphones/usw. nichts auf dem Tisch zu suchen
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Nach dem Essen wird der Platz sauber hinterlassen (Tisch abwischen, Stuhl ranstellen)
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Freitags sind alle Stühle hochzustellen
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Nach dem Essen haben sich alle Schüler und Schülerinnen auf den Schulhof zu begeben
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Dem pädagogischen Personal (Lehrer/Lehrerin), dem nicht-pädagogischen Personal (Koch/Köchin) und den aufsichtsführenden Schülern ist stets Folge zu leisten
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7/8.
07:40 - 08:25
08:25 - 08:40
08:40 - 09:25
09.25 - 09:30
09:30 - 10:15
10:15 - 10:30
10:30 - 11:15
11:15 - 11:20
11:20 - 12:05
12:05 - 12:30
12:30 - 13.15
13:15 - 13:45
13:45 - 14:55
Frühstückspause
Raumwechsel
1. Hofpause
Raumwechsel
Hofpause, Mittagspause
große Mittagspause
Stunde
Stunde
Stunde
Stunde
Stunde
Stunde
Stunde